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Erscheinung:29.04.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte ASM Projekt AG: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat der ASM Projekt AG mit Sitz in Feusisberg (Schweiz) sowie Herrn Achim Dieter Seeger als Mitglied des Verwaltungsrats des Unternehmens mit Bescheiden vom 5. März 2025 aufgegeben, das ohne Erlaubnis in Deutschland betriebene Einlagengeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.

Die ASM Project AG schloss mit in Deutschland ansässigen Geldgebern „Private Darlehensverträge“. Auf dieser Grundlage nahm das Unternehmen Gelder mit dem Versprechen der unbedingten Rückzahlung an. Hierdurch betreibt es das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Es ist verpflichtet, die bislang angenommenen Gelder per Überweisung vollständig an die Geldgeber zurückzuzahlen.

Die Bescheide der BaFin sind bestandskräftig.

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