Erscheinung:09.05.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz tradego.io: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website tradego.io. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung TradeGo.io auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, in Brüssel, Belgien, geschäftsansässig zu sein und verweist auf eine Registrierungsnummer („BaFin-ID“) bei der BaFin. Unter dieser Nummer wird bei der BaFin die Gesellschaft TradeGo S.A./N.V. geführt, die jedoch bereits seit einiger Zeit unter Euroclear SA/NV firmiert. Die Euroclear SA/NV, früher TradeGo S.A./N.V., steht in keinerlei Verbindung zu der Website tradego.io und den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegt ein Identitätsdiebstahl vor.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptowerteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.