Erscheinung:14.05.2025, Stand:geändert am 15.05.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz ipsum-lim.pro und ipsum-inv.co: BaFin warnt vor Websites und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf dern völlig identischen Websites ipsum-lim.pro und ipsum-inv.co. Dort werden nach Erkenntnissen der BaFin ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber der Websites tritt unter der Bezeichnung Ipsum Investment bzw. Ipsum Investment Limited auf. Er gibt einen Geschäftssitz in London, Vereinigtes Königreich, an. Gegenüber Kundinnen und Kunden behauptet der Betreiber, von der European Financial Authority (FINAEU/FINA EU) bzw. der European Financial Commission (EFC) autorisiert zu sein.
Bei der FINAEU/FINA EU bzw. der EFC handelt es sich weder um eine national noch supranational mandatierte bzw. legitimierte Aufsichtsbehörde. Die BaFin hat bereits am 29. August 2024 vor der angeblichen europäischen Aufsichtsbehörde FINA EU gewarnt.
Im britischen Unternehmensregister („Companies House“) wird unter derselben Londoner Geschäftsadresse, an der angeblich der Betreiber der Websites ipsum-lim.pro und ipsum-inv.co ansässig ist, ein Unternehmen Ipsum Investment Partners UK Limited geführt. Die BaFin hat keine Erkenntnis darüber, dass die Ipsum Investment Partners UK Limited in Verbindung steht mit den Websites ipsum-lim.pro und ipsum-inv.co bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Es handelt sich möglicherweise um einen Identitätsdiebstahl.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.