Erscheinung:21.05.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Dopperfolgpro.org: BaFin ermittelt gegen DoppErfolgPro
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der DoppErfolgPro. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Website dopperfolgpro.org Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Anbahnung der Geschäfte findet auch über die Webseite dopperfolgpro.de statt. Hier werden deutsche Anleger aufgefordert, sich bei DoppErfolgPro zu registrieren.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaub¬nis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.