Erscheinung:21.05.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz basetrade.pro: BaFin warnt vor Website
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website basetrade.pro. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen angeboten.
Der Betreiber veröffentlicht auf seiner Website zum einen eine Brokerlizenz, angeblich ausgestellt von der zypriotischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) zugunsten der Basetrade LTD, Amsterdam, Niederlande. Darüber hinaus präsentiert er ein Zertifikat, das die britische Finanzmarkaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) zugunsten von Basetrade erstellt haben soll. Weder bei der CySEC noch bei der FCA lässt sich aber die tatsächliche Existenz einer Gesellschaft Basetrade LTD bzw. Basetrade feststellen.
Der Betreiber der Website tritt überwiegend unter der Bezeichnung Basetrade auf. Er gibt Geschäftssitze in Amsterdam, Niederlande, und London, Vereinigtes Königreich, an. Es fällt jedoch auf, dass an einigen Stellen auf der Website abweichend die Nexus LLC, geschäftsansässig auf St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiber von basetrade.pro genannt wird. Es ist ferner festzustellen, dass in den Bonusbedingungen, die der Website entnommen werden können, Bezug genommen wird auf eine Website berfammarkets.com und nicht auf die Website basetrade.pro.
Die Nexus LLC ist in der Vergangenheit bereits des Öfteren als Betreiber unerlaubt tätiger Handelsplattformen in Erscheinung getreten.
Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von basetrade.pro im Internet zuvor bereits eine inhaltsgleiche, inzwischen inaktive Website mit der Domain basetrade.io verwendet hat.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.