Erscheinung:02.06.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor Plattformreihe „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt denselben Aufbau.
Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform
bzw.
Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform
https://zolavextraderai.co/de/
Die BaFin warnt konkret vor folgenden Websites der Reihe, die diese Slogans verwenden und die weitgehend identisch sind. Angaben zum Geschäftssitz werden auf den Websites nicht gemacht.
Ihr Tor zu informierten Anlageentscheidungen | Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots |
aibotiplex.co/ bitcoineerai.co/ bitcoinzenix.co/ brokerriseai.com/ everixedgeai.com/ fxmasterbot.co/ fyntrixai.co/ immediate-zenx.co/ immediateaspect.net/ immediatecapital.co/ immediateflow.net/ immediateforce.org/ immediateluminary.org/ immediatezenithapp.co/ kikitai.co/ nearestedge.net/ profitfury.org/ profitrex.net/ quantixprimeai.co/ quantum-incomepro.com/
| astrariseprofits.co/ austrariseprofits.co/ bitcoinprismpro.online/ cryvonwealthapp.co/ cumbrerelmar.co/ fortunemaker.co/ gentoriozapp.co/ gptdefinity.mobi/ gptpermaxxp.co/ immediate-core.co/ immediateevexpro.co/ quantixprimeai.online/ quantumtradeai.co/ safetrustcapital.co/ smartstockai.co/ solvickstrenor.co/ spotproliaai.co/ spotsanorex.online/ swaplasix.co/ tradeavapro.online/ zolavextraderai.co/
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Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.