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Erscheinung:06.06.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Alphakapital und Apexkapital: BaFin warnt vor den Webseiten alphakapital.com und apexkapital.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den identischen Webseiten alphakapital.com und apexkapital.com und vor dem angeblichen Betreiber aus Luxemburg. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Beide Plattformen nutzen denselben Einleitungssatz: „Verdienen Sie Geld mit Höhen und Tiefen“:

Screenshot 1: Aphakapital

Screenshot 1: Aphakapital Screenshot 1: Aphakapital

Quelle: alphakapital.com

Screenshot 2: Apexkapital

Screenshot 2: Apexkapital Screenshot 2: Apexkapital

Quelle: apexkapital.com

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen zu betrügerischen Handelsplattformen finden Sie in dem Artikel „Vorsicht vor betrügerischen Handelsplattformen“.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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