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Erscheinung:06.06.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Flattich Finanz AG: BaFin ordnet Einstellung der unerlaubten Anlagevermittlung und Anlageberatung an

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der Flattich Finanz AG, Pfäffikon, Schweiz, mit Bescheid vom 2. Juni 2025 angeordnet, die Anlagevermittlung und Anlageberatung in Deutschland, insbesondere über ihre Website flattich-finanz.de, sofort einzustellen. Sie erbringt diese Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis.

Die Anordnung der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Zusatzinformationen

Vorsicht vor unseriösen Festgeld-Angeboten

Finanzbetrug erkennen

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