Erscheinung:06.06.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz zukunftspartner.digital: BaFin warnt vor Webseite
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website zukunftspartner.digital angeboten werden.
Die Tätigkeit besteht in der Weiterleitung von Geldern über eigene Konten.
Der auftragsgemäße Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder im Auftrag von anderen Personen weiterleitet, macht sich möglicherweise strafbar.
Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.
Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 8 Abs. 7 ZAG.