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Erscheinung:20.06.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Zraox

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich Zraox in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in den USA tritt auch als Zraox Blockchain Trading Limited auf. Zraox bietet ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen und Chats verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung auf den Webseiten zraox.com bzw. zraox.org. Zraox betreibt darüber hinaus weitere Webseiten mit einer individuellen Domain zraox-de[fünfstellige Zahl].com. Auf den Plattformen soll der Handel mit Kryptowerten möglich sein.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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