Erscheinung:14.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Immediate Edge: BaFin warnt auch vor der Website asdaalraha.com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website asdaalraha.com. Es ist eine der ständig wechselnden sogenannten landing-pages, die Nutzerinnen und Nutzer zu der automatisierten Trading-Software Immediate Edge leiten. Die unbekannten Betreiber bieten den Zugang aktuell über die Website asdaalraha.com an. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die BaFin hat bereits am 20.04.2021 und 07.11.2023 vor der automatisierten Trading-Software Immediate Edge gewarnt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.