Erscheinung:15.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor gefälschten Token mit der Bezeichnung „EURAU“
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor gefälschten Token mit der Bezeichnung „EURAU“. Das Angebot stammt nicht von der zugelassenen AllUnity GmbH bzw. von der Deutsche Bank AG. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die auf einschlägigen Online-Plattformen angebotenen Token sind keine E-Geld-Token nach Art. 48 ff. der europäischen Verordnung MiCAR und verfügen weder über eine Zulassung der BaFin noch haben die Emittenten ein MiCAR-konformes Whitepaper zur Prüfung durch die Finanzaufsicht eingereicht.
Wer im Europäischen Wirtschaftsraum Kryptowerte oder Kryptowertedienstleistungen nach MiCAR anbietet, benötigt dazu die Zulassung der BaFin oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde bzw. muss für die Emission von sonstigen Token nach Titel II MiCAR ein Whitepaper vorhalten, das zuvor von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde geprüft wurde. Einige Unternehmen oder Personen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Zulassung oder das erforderliche Whitepaper an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen oder Whitepaper von einer Finanzaufsichtsbehörde zugelassen ist, finden Sie auf der Website der ESMA.
Die Information der BaFin basiert auf § 18 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Die BaFin weist erneut auf Warnung vor unseriösen, nicht lizenzierten Online-Plattformen hin.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.