Erscheinung:21.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz BaFin warnt vor betrügerischen Briefen und weist auf Identitätsmissbrauch zu Lasten der Lloyds Bank GmbH bzw. Bank of Scotland hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Briefen, die unter missbräuchlicher Verwendung des Briefkopfs der Bank of Scotland (einer Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH) versandt werden. Hierin wird Privatpersonen die Auszahlung von Krediten bei der Bank of Scotland in Aussicht gestellt und zugleich angeboten, dass eine angeblich in Hannover ansässige „Premium Kunstvermittlung“ die Rückzahlung der Kredite für den Fall übernimmt, dass der Kreditnehmer bei ihr an einem Bibliotheksverkauf teilnimmt. Das Angebot stammt nicht von der zugelassenen Bank of Scotland. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.