Erscheinung:21.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz trading-kapital.com: BaFin ermittelt gegen Trading Kapital
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Trading Kapital. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in der Schweiz auf seiner Website trading-kapital.com Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Trading Kapital werden außerdem die Websites market.vinxade.ink und market.qvix.pro zugeordnet, über welche der vermeintliche Handel mit Finanzprodukten stattfinden soll.
Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.