Erscheinung:24.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Immediate Dash: BaFin warnt auch vor der Website immediate-dash.app
Die Finanzaufsicht warnt vor Angeboten von Immediate Dash. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website immediate-dash.app ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Die BaFin hat bereits am 05.03.2025 und 25.03.2025 vor Immediate Dash und dem Betrieb der Webseiten
immediate-dash.de,
immediate-dash.org,
immediate-dash.eu
sowie immediate-dash.com
gewarnt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.