Erscheinung:24.07.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Prozesswerk.digital: BaFin warnt vor unlauterem Jobangebot
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor einem Jobangebot als "Support (m/w/d) fuer Handelssysteme - im Home-Office, das auf der Website prozesswerk.digital angeboten wird. Diese Stellenangebote stammen nicht von der in Rottach-Egern ansässigen Erhardt Digital GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen, diese in Kryptowährung umzuwandeln und damit zu handeln. Die auf das Konto des „Support-Mitarbeiters“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der Transfer von Kryptowerten ist zulassungspflichtig.
Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt.
Den betroffenen Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden - Polizei oder Staatsanwaltschaft - über solche Sachverhalte zu informieren.“
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Das sollten Sie wissen!
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.