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Erscheinung:14.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz cryptex-vip(.)com und cryptex(.)to: BaFin warnt vor Websites

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites cryptex-vip(.)com und cryptex(.)to. Über die Websites bieten die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret bieten sie DeFi-Staking an. Unter Staking versteht man das Hinterlegen von Kryptowerten bei Dritten, wobei als Gegenleistung zusätzliche Kryptowerte gezahlt werden.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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