Erscheinung:14.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz KCAPM: BaFin warnt vor Angeboten von Kenwood Capital Management und Brighton Capital Partners in WhatsApp-Gruppen
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten über WhatsApp-Gruppen, die angeblich von Kenwood Capital Management bzw. Brighton Capital Partners stammen, sowie vor Angeboten auf den Websites kenwoodcapitalmanagement(.)top, kenwoodcapitalmanagement(.)net und brightoncapitalpartners(.)top. In den WhatsApp-Gruppen werden von den angeblichen Mitarbeitern Angela Stein, Clara Wagner und Manfred Kleinix Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich über die App KCAPM handeln lassen. Von der Existenz dieser Personen ist der BaFin nichts bekannt. Die unbekannten Betreiber erbringen Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.
Über Social-Media-Kanäle wie Instagram werden potentielle Mitglieder für die WhatsApp-Gruppen (u.a. „F68-BCN Europäischer Investmentkurs“, „Brighton Capital Partner.N“, „BCP Aktie Group-M3“ und „BCP VIP Investment Club-A55“) geworben. Letztlich sollen die Mitglieder über die App KCAPM ein Konto eröffnen. Die Einzahlungen sollen auf ausländische Konten erfolgen.
Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen geben sich als amerikanisches Unternehmen „Kenwood Capital Management“ bzw. „Brighton Capital Partners“ aus. Nach derzeitigen Erkenntnissen steht die Kenwood Capital Management LLC bzw. Brighton Capital Partners LTD/LLC in keiner Verbindung zu den WhatsApp-Gruppen oder den Websites.
Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:
- Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizensierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
- In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte sein Wissen zu Finanzthemen. Er wird durch seine Assistenz unterstützt, welche den Chat moderiert und den Mitgliedern persönlich zur Verfügung steht. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
- Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.
- Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.
- Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.
- In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.
- Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.
- Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.
- Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.