Erscheinung:14.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Fake-Banken: BaFin warnt vor den Websites ma-banco(.)com und hauptstadtbank(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites ma-banco(.)com und hauptstadtbank(.)com. Entgegen der Darstellung auf den Internetseiten existiert in Deutschland kein Kreditinstitut unter der Bezeichnung MA BANCO oder Hauptstadt Bank. Die angeblich in Helsinki ansässige MA BANCO ist auch nicht berechtigt, im Rahmen des Europäischen Passes auf dem deutschen Markt tätig zu werden.
Die Websites sind nahezu identisch zu den Websites mabanco(.)com, fe-bank(.)com und bancottimo(.)com, vor denen die BaFin bereits am 2. September 2024 und am 14. März 2025 gewarnt hat.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.