Erscheinung:15.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz DOEX Exchange: BaFin warnt vor Webseiten doexexchange8(.)com, h5.ki-x(.)link und doex(.)cc
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Webseiten doexexchange8(.)com, h5.ki-x(.)link und doex(.)cc. Es besteht der Verdacht, dass die vermeintliche Handelsplattform DOEX Exchange bzw. Doex ohne Erlaubnis Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Die unbekannten Betreiber behaupten lizenziert tätig zu sein. Das ist nicht der Fall.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.