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Erscheinung:15.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz PrideFx: BaFin warnt vor der Website pridefx(.)top, früher pridefx.org und pride-fx(.)org

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pridefx(.)top, früher pridefx(.)org und pride-fx(.)org. Über die Website bietet die angeblich in London, UK, ansässige PrideFX ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website fehlen das Impressum sowie die Eingabe zu der Rechtsform.

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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