Erscheinung:22.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Forward Financing: BaFin warnt vor der Webseite forwardfinancing(.)de
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite forwardfinancing(.)de. Nach ihren Erkenntnissen bietet dort der Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte an. Der Betreiber wirbt zudem mit dem Angebot, frühere Schäden aus betrügerischen Investitionen wiedergutmachen zu können.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Geschäfte jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz“.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.