Erscheinung:25.08.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz DARUCO GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Mitarbeiter*in (m/w/d) für Datenabwicklung“ anzunehmen, das angeblich von der DARUCO GmbH stammt. Das Angebot wird u. a. auf der Website daruco.net veröffentlicht. Die DARUCO GmbH hat entsprechende Stellenanzeigen nicht verfasst und betreibt auch nicht die Website daruco.net. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.
Zum Hintergrund:
Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste strafbar machen. Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen.
Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden - Polizei oder Staatsanwaltschaft - über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.