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Erscheinung:02.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz K4C TRADES LIMITED: BaFin warnt vor den Apps „BainESG“ und „DFEX“

Die Betreiber bieten in den Apps Darlehen, Finanz- und Krypto-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Als Entwicklerin der Apps „BainESG“ und „DFEX“ ist die K4C TRADES LIMITED mit Sitz in Wolverhampton, Großbritannien benannt. Die K4C TRADES LIMITED wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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