Erscheinung:02.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz Richfield Invest SA: BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites richfield-invest(.)com und richfieldinvest(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Websites richfield-invest(.)com und richfieldinvest(.)com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Richfield Invest SA, angeblicher Sitz Frankfurt am Main, ohne Erlaubnis Festgeldanlagen und die Anlageberatung an.
Es wird behauptet, von der BaFin und der Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.