Erscheinung:02.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz conixpaybank: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website conixpay(.)com
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website conixpay(.)com. Die Conixpay, angeblicher Sitz Wuppertal, bezeichnet sich als Bank und bietet, ohne Erlaubnis den Abschluss von Krediten und Versicherungen an.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Versicherungsgeschäfte, Zahlungsdienste und Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 308 Abs. 7 Versicherungsaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.