Erscheinung:02.09.2025 | Thema Unerlaubte Geschäfte, Verbraucherschutz quadrikam(.)com: BaFin warnt vor Website Angeboten auf der Website und weist auf Identitätsdiebstahl hin
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website quadrikam(.)com. Nach bisherigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit der in der Schweiz beaufsichtigten Quadrik Asset Management AG. Es dürfte sich um einen Identitätsdiebstahl handeln.
Die Betreiber der Website bieten unaufgefordert im Inland per telefonischer Kontaktaufnahme und E-Mail Festgeldanlagen an. Sie geben sich als Mitarbeiter der Quadrik Asset Management AG aus und erwecken den Anschein, mit lizensierten Banken zu kooperieren. Das ist beides nicht der Fall.
Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.