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Erscheinung:09.05.2016 | Thema Marktmanipulation, Verbraucherschutz BaFin rät Anlegern zur Informationsrecherche bei Researchberichten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rät Anlegern dazu, vor Transaktionen möglichst zu prüfen, ob die in Researchberichten enthaltenen Informationen zutreffend sind.

Es besteht die Möglichkeit, dass negative Researchberichte von Personen veröffentlicht werden, die selbst bereits Leerverkaufspositionen in den Finanzinstrumenten halten und damit bewusst auf fallende Kurse setzen. Sinken die Kurse infolge der Berichte dann tatsächlich, könnten die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen davon profitieren.

Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollten Anleger die Motive für die Veröffentlichung von negativen Berichten in jedem Fall hinterfragen. Soweit verfügbar sollten sie sich zudem nicht nur auf diese eine Informationsquelle verlassen, sondern sich möglichst umfassend über die betroffenen Finanzinstrumente und deren Emittenten informieren.

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