BaFin - Navigation & Service

Erscheinung:19.07.2016 | Thema Verbraucherschutz Hans-Joachim Herrmann CTG Case Tec Group: BaFin untersagt öffentliches Angebot von Genussscheinen

Untersagung des öffentlichen Angebots der CTG Case Tec Group

Das Einzelunternehmen Hans-Joachim Herrmann CTG Case Tec Group, Berlin, darf keine Genussscheine zum Erwerb anbieten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Juni 2016 das öffentliche Angebot von Genussscheinen der Hans-Joachim Herrmann Case Tec Group wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil das Unternehmen keinen Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Wertpapierprospektgesetz und der Verordnung (EG) Nr. 809/2004 vom April 2004 i. d. F. der Delegierten Verordnung (EU) 462/2013 vom 21. Mai 2013 erforderlichen Angaben enthält. Die Verfügung ist seit dem 19. Juli 2016 unanfechtbar.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback