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Erscheinung:27.07.2018 ABANQO AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die ABANQO AG eine Vermögensanlage in Form eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz („VermAnlG“) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.

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