Erscheinung:27.07.2018 ABANQO AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die ABANQO AG eine Vermögensanlage in Form eines qualifizierten nachrangigen partiarischen Darlehens öffentlich anbietet, obwohl hierfür entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz („VermAnlG“) kein Verkaufsprospekt veröffentlicht wurde.