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Erscheinung:26.09.2018 ABANQO AG: Öffentliches Angebot des qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens

Die ABANQO AG, vormals ABANKO AG, darf ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen nicht zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat dem Unternehmen am 10. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt, das qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen öffentlich anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die ABANQO AG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

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