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Erscheinung:17.05.2019 | Thema Verbraucherschutz Betrug: Keine Anwerbung von „BaFin-Testern“

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Personen zur Eröffnung von Konten bei Kreditinstituten zu Testzwecken anwirbt.

Der BaFin sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen unbekannte Täter unter dem Namen der BaFin Personen per Telefon oder Online kontaktiert haben. Die Täter haben die Personen aufgefordert, ein Testkonto bei einem Kreditinstitut zu eröffnen.

Zur Eröffnung des Testkontos im Rahmen eines Video-oder Foto-Ident-Verfahrens sollen die angesprochenen Personen ihren Personalausweis zeigen bzw. ein Foto des Personalausweises und ein „Selfie“ zur Verfügung stellen. Das Konto soll dann in einem Zeitraum von mehreren Wochen oder Monaten getestet werden. Dafür wird den Testpersonen eine Vergütung versprochen. Unter diesem Vorwand versuchen die unbekannten Täter, unter dem Namen der angesprochenen Personen ein Konto bei dem Kreditinstitut zu eröffnen. Es besteht der Verdacht, dass dieses anschließend für kriminelle Zwecke genutzt werden könnte.

Die BaFin bittet alle Personen, die mit einem entsprechenden Angebot in Kontakt kommen, dieses abzulehnen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. In diesem Zusammenhang möchte die BaFin auf ihre Warnung vom 26. März 2019 hinweisen, in der eine ähnliche Betrugsmasche dargestellt wird.

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