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Erscheinung:19.11.2020 | Thema Verbraucherschutz Betrug: BaFin verschickt keine Rechnungen an Privatpersonen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie keine Rechnungen an Personen verschickt, in denen sie um die Überweisung von Beträgen „für Steuer“ bittet.

Der BaFin ist mindestens ein Fall bekannt geworden, in denen unbekannte Täter im Namen der BaFin in Frankfurt am Main Rechnungen verschickt haben. In diesen werden unter anderem Beträge für angebliche Investitionen an der Börse und Gewinnsteuern ausgewiesen. Der Adressat wird gebeten, einen Betrag auf ein Konto zu überweisen.

Im bekannten Fall ist die Rechnung mit dem Namen „Natalie Lenz“ unterzeichnet. Eine Person dieses Namens arbeitet nicht für die BaFin. Als Zahlungsempfänger ist „Jager Consultancy“ genannt.

Die BaFin bittet alle Personen, die derartige Rechnungen erhalten, Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten und die geforderten Beträge auf keinen Fall zu überweisen.

Seien Sie generell wachsam, wenn sich Dritte als Beschäftigte der BaFin ausgeben.

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