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Erscheinung:23.12.2021 | Thema Verbraucherschutz Warnung

BaFin verschickt keine Zahlungsaufforderungen

Die BaFin warnt erneut vor gefälschten Zahlungsaufforderungen im Namen der BaFin. Aktuell haben Bürgerinnen und Bürger vermeintliche Zahlungsaufforderungen der BaFin erhalten, in denen Sie zu Überweisungen aufgefordert wurden, um verlorenes Geld von nicht-lizenzierten Online-Handelsplattformen zurückzuerhalten.

In einem Fall verwendeten unbekannte Personen die vermeintliche E-Mail-Adresse poststellebafin@gmail.com und gaben sich als BaFin-Beschäftigte mit den Namen „Hanna Peier“ und „Christian Fink“ aus. Die BaFin verwendet die genannte E-Mail-Adresse nicht, und es sind bei ihr auch keine Personen mit den genannten Namen beschäftigt. In dem beschriebenen Fall wurde der Angerufene aggressiv zu einer Transaktion aufgefordert, um beschlagnahmtes Geld im Zusammenhang mit einer Handelsaktivität mit der vermeintlichen Firma „Everfix“ zurückerstattet zu bekommen.

Die Aufsicht empfiehlt allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, die ein derartiges Hilfsangebot erhalten, sich keinesfalls darauf einzulassen und Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten. Wer Zweifel hat, kann sich auch an die BaFin selbst wenden. Das Verbrauchertelefon ist kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 2 100 500 zu erreichen.

Die BaFin beauftragt im Zusammenhang mit betrügerischen Online-Plattformen generell keine Dritten. Sie wendet sich auch nicht von sich aus an einzelne Personen. Verbraucher sollten generell äußerst wachsam sein, wenn Dritte unter dem Namen der BaFin agieren.

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