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Erscheinung:02.03.2022 | Thema Verbraucherschutz Sberbank Europe AG: Verbrauchermeldung

Aktualisiert am 2. März 2022

  • Fortführung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien untersagt
  • Sicherungsfall des österreichischen Einlage- und Anlegerentschädigungsgesetztes eingetreten
  • Deutsche Einlegerinnen und Einleger durch österreichische Einlagensicherung geschützt
  • Zügige Auszahlung der Einlagen

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat am 1. März 2022 mit sofortiger Wirkung der Sberbank Europe AG mit Sitz in Wien die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt.

Darüber hinaus hat die FMA den Entschädigungsfall für die Sberbank Europe AG festgestellt.

Die Einlagen deutscher Einleger bei der Zweigniederlassung in Frankfurt am Main („Sberbank Direct“) sind über die österreichische Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H (ESA) geschützt.

Die operative Abwicklung des Entschädigungsverfahrens für deutsche Kundinnen und Kunden übernimmt die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB).

Die betroffenen deutschen Einleger sollen so schnell wie möglich entschädigt werden. Die EdB wird sich mit ihnen in Kürze in Verbindung setzen, um die Entschädigung vorzunehmen.
Die Einlagensicherungen Österreich und Deutschland sind wie folgt erreichbar:

Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)

o Hotline für Kunden aus Deutschland:
+ 43 (1) 358 9034
o E-Mail: sberbank@einlagensicherung.at
o Website: ESA (einlagensicherung.at)

• Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)

Weitere Information können über folgende Links abgerufen werden:

• Finanzmarktaufsichtsbehörde Österreich

o Verbraucherinformation: Sberbank Europe AG - FMA Österreich
o FMA untersagt auf Anweisung der EZB der „Sberbank Europe AG“ die Fortführung des Geschäftsbetriebes und bestellt MMag. Dr. Gerd Konezny zum Regierungskommissär. - FMA Österreich
o Eintritt des Einlagensicherungsfalls bei der Sberbank Europe AG - FMA Österreich

• Single Resolution Board:

o Sberbank Europe AG: Croatian and Slovenian subsidiaries resume operations after being sold while no resolution action is required for Austrian parent company | Single Resolution Board (europa.eu)

• Europäische Zentralbank:

o EZB stuft Sberbank Europe AG und deren Tochtergesellschaften in Kroatien und Slowenien als ausfallend oder wahrscheinlich ausfallend ein (europa.eu)

Kontakt: Ba­Fin-Ver­brau­cher­te­le­fon

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Telefon: 0800 2 100 500

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