Erscheinung:09.09.2024 | Thema Verbraucherschutz, Prospekte Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft: Anhaltspunkte für fehlende Verkaufsprospekte
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Agrarvis Forst- und Energiegenossenschaft die Website agrarvis.com betreibt und darüber in Deutschland Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 Vermögensanlagengesetz öffentlich anbietet. Konkret handelt es sich um Produkte der Agrarvis Timber Capital I/II/III eG mit den Bezeichnungen „Waldportfolio“ und „Geschäftsanteile Agrarvis Timber Capital III“.
Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz wurden hierfür keine Verkaufsprospekte veröffentlicht.
Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Zum Hintergrund:
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen nur öffentlich angeboten werden, wenn die BaFin den Verkaufsprospekt zuvor gebilligt hat. Dafür prüft sie, ob dieser die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und der Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört aber nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu prüfen und das Produkt zu kontrollieren. Hierauf müssen Emittenten von Vermögensanlagen in ihren Verkaufsprospekten ausdrücklich hinweisen. Die Emittenten haften für die Richtigkeit ihrer Angaben.
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage aller erforderlichen Informationen zu tätigen.
Ob für ein öffentliches Angebot von Vermögensanlagen ein gebilligter Verkaufsprospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Hinweis
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse gemäß § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) nur im öffentlichen Interesse wahr. Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.