Erscheinung:18.06.2025 | Thema Prospekte „Tree Life Invest“: Erlass eines Auskunfts- und Vorlageersuchens
Zur Überprüfung möglicher öffentlicher Angebote von Vermögensanlagen ohne Verkaufsprospekt an Anleger in Deutschland hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegenüber „Tree Life Invest“ ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht (Schreiben vom 10.03.2025, öffentlich zugestellt am 17.04.2025). „Tree Life Invest“ firmiert unter Grüne Sachwerte GmbH und hat Ihren Sitz in Langen (Hessen). Es bestehen keinerlei Verbindungen zur Grüne Sachwerte – Gesellschaft für ökologisches Investment mbH, Bremen.
„Tree Life Invest“ bzw. die Grüne Sachwerte GmbH, mit Sitz in Langen (Hessen), hat der BaFin weder die angeforderten Auskünfte übersandt, noch die ersuchten Informationen übermittelt. Damit ist sie einer ihr obliegenden gesetzlichen Pflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) nicht nachgekommen. Geschäftsführer der Grüne Sachwerte GmbH ist Herr Alessandro de Maggio.
Das Auskunfts- und Vorlageersuchen ist bestandskräftig.
Gemäß § 6 VermAnlG muss ein Anbieter, der im Inland Vermögensanlagen öffentlich anbietet, einen Verkaufsprospekt nach diesem Gesetz veröffentlichen, sofern sich aus §§ 2 bis 2c VermAnlG nichts anderes ergibt. Vor der Veröffentlichung muss der Verkaufsprospekt gemäß § 8 Abs. 1 VermAnlG von der Bundesanstalt gebilligt werden.