Erscheinung:07.07.2025 | Thema Verbraucherschutz ada-staking.com: BaFin warnt vor Jobangeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobs im Home-Office, die auf der Website ada-staking.com angeboten werden. Diese Stellenangebote stammen nicht von der in Bremen ansässigen Hanse Holding & Consulting GmbH. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Die Tätigkeit besteht im Kauf von Kryptowerten für Dritte über eigene Konten.
Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Kryptomärkteverordnung MiCAR strafbar machen.
Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.
Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).