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Erscheinung:09.04.2020 Corona-Virus

EBA veröffentlicht Erleichterungen beim aufsichtlichen Berichtswesen

Die EBA hat am 31.03.2020 eine Stellungnahme zur Gewährung von Erleichterungen beim aufsichtlichen Berichtswesen veröffentlicht.

Die BaFin in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde befürwortet die Möglichkeit zur Flexibilisierung des Meldewesens für die Abwicklungsplanung für die weniger bedeutenden Institute (less significant institutions – LSI) in ihrer Zuständigkeit. Im Hinblick auf die Einreichung der Meldebögen Z 03.00 (OWN), Z 05.01 (MCP 1) – Z 10.02 (CIS 2) wird die BaFin eine Überschreitung der Frist bis zum 29.05.2020 dulden. Im Hinblick auf die Meldebögen Z 01.00 (ORG), Z 02.00 (LIAB), Z 04.00 (IFC) ist eine solche Duldung dagegen nicht vorgesehen.

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