Erscheinung:15.03.2012, Stand:geändert am 14.06.2024Unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung möglich?
In der privaten Krankenversicherung können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Dies sind zum Beispiel Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) liegt, sowie Beamte und Selbstständige.
Ein Wechsel zurück von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Personen nur dann möglich, wenn sie wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Für Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, gelten in besonderen Fällen Ausnahmen.