Stand:geändert am 12.06.2024 | Thema Geldwäschebekämpfung BaFin-Vorgaben
Gemäß § 51 Abs. 8 GwG stellt die BaFin den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise u. a. für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.
Ebenfalls erlässt die BaFin in regelmäßigen Abständen Rundschreiben und gibt Hinweise zu Themen, die die Prävention von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung betreffen.
Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (Änderungsfassung)
- Auslegungs- und Anwendungshinweise - Besonderer Teil für Kreditinstitute
Auslegungs- und Anwendungshinweise - Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen
- Formular "Anzeige der Bestellung bzw. Entpflichtung des Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters"