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Stand:geändert am 12.10.2018 | Thema Geldwäschebekämpfung Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller verpflichteten Unternehmen im Finanzsektor, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.

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Veröffentlichungen zum Thema

Auf den Spu­ren des Gel­des

Menschenhandel ist ein globales Verbrechen – und ebenso brutal wie profitabel. Bei seiner Bekämpfung muss die Finanzindustrie eine zentrale Rolle spielen. Sie kann helfen, kriminelle Netzwerke zu enttarnen. Von Birgit Rodolphe, BaFin-Exekutivdirektorin Abwicklung und Geldwäscheprävention

Be­kannt­ma­chung zur No­mu­ra Fi­nan­ci­al Pro­ducts Eu­ro­pe GmbH

Die Nomura Financial Products Europe GmbH muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Eine Sonderprüfung hatte ergeben, dass das Finanzinstitut die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) nicht erfüllte.

Be­kannt­ma­chung zur N26 Bank AG

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die N26 Bank AG eine Geldbuße von 9,2 Millionen Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut im Jahr 2022 systematisch Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.

Sa­ve the Da­te: 6. Fach­ta­gung zur Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung

Anmeldungen ab Mitte September möglich: Digitale BaFin-Konferenz am 5. Dezember 2024

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