BaFin - Navigation & Service

Stand:geändert am 29.07.2024 | Thema Geldwäschebekämpfung Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Es gehört zur ordnungsgemäßen Geschäftspolitik aller verpflichteten Unternehmen im Finanzsektor, den Missbrauch des Finanzsystems durch Verschleierung und Verschiebung von Vermögenswerten illegaler Herkunft sowie Finanzierung von Terrorismus zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können nicht nur die Reputation und Solidität eines Unternehmens bedrohen, sondern auch die Integrität und Stabilität des gesamten Finanzplatzes gefährden.

Fanden Sie den Beitrag hilfreich?

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Es hilft uns, die Webseite kontinuierlich zu verbessern und aktuell zu halten. Bei Fragen, für deren Beantwortung wir Sie kontaktieren sollen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir freuen uns über Ihr Feedback

Veröffentlichungen zum Thema

An­mel­dung zur Fach­ta­gung zur Prä­ven­ti­on von Geld­wä­sche und Ter­ro­ris­mus­fi­nan­zie­rung ab so­fort mög­lich

Interessierte können sich ab sofort für die Fachtagung zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung am 20. November 2025 im Kap Europa in Frankfurt am Main anmelden.

Rund­schrei­ben 08/2025 (GW)

Rundschreiben 08/2025 (GW) betreffend Drittstaaten, die in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten).

Hoch­ri­si­ko­staa­ten: Ba­Fin ver­öf­fent­licht Rund­schrei­ben

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 04. Juli 2025 das Rundschreiben 08/2025 (GW) veröffentlicht. Darin informiert sie über Hochrisikostaaten, also Staaten, die in ihren Systemen Mängel zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. Diese Mängel können das internationale Finanzsystem und dessen Stabilität gefährden.

All­ge­mein­ver­fü­gung be­züg­lich der Rück­nah­me von Frei­stel­lun­gen von Vor­schrif­ten des Geld­wä­sche­ge­set­zes

Bekanntmachung vom 30. Juni 2025 nach § 41 Absatz 3 und 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 17 Absatz 2 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG) zum Zwecke der Bekanntgabe der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum 1. Juli 2025 bezüglich der Rücknahme von Freistellungen von Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG).

Alle Dokumente