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Thema MVP-Portal Datenerhebung (Art. 27 Zahlungskontenrichtlinie)

Datenerhebung nach Art. 27 der Zahlungskontenrichtlinie

Über das MVP-Portal können vom Zahlungskontengesetz (ZKG) betroffene Institute Daten an die BaFin melden, die Deutschland gem. Art. 27 der Zahlungskontenrichtlinie an die Europäische Kommission zu übermitteln hat.

Bitte registrieren und melden Sie sich für die Übermittlung der Angaben über das MVP an.

Bitte beachten Sie hierzu das Informationsblatt zum Fachverfahren.

Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:

Kontakt:

MVP Supporthotline für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Kontakt:

Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Fragebogen zur Datenerhebung wenden Sie sich bitte an:

E-Mail: anmeldung-mvp-zkg@bafin.de

Die Abfrage zur Datenerhebung nach Art. 27 der Zahlungskontenrichtlinie erfolgt grundsätzlich alle zwei Jahre. Die nächste Abfrage wird in 2026 für die Jahre 2024 und 2025 erfolgen.

Kontakt: MVP Sup­port­hot­li­ne
Für technische Fragen und Probleme

E-Mail: mvp-support@bafin.de

Kontakt:An­mel­dung-MVP-ZKG
Fachliche und inhaltliche Fragen zum Fragebogen zur Datenerhebung

E-Mail: anmeldung-mvp-zkg@bafin.de

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