Thema MVP-Portal Datenerhebung (Art. 27 Zahlungskontenrichtlinie)
Datenerhebung nach Art. 27 der Zahlungskontenrichtlinie
Über das MVP-Portal können vom Zahlungskontengesetz (ZKG) betroffene Institute Daten an die BaFin melden, die Deutschland gem. Art. 27 der Zahlungskontenrichtlinie an die Europäische Kommission zu übermitteln hat.
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Bitte beachten Sie hierzu das Informationsblatt zum Fachverfahren.
Bei technischen Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an den technischen Support:
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MVP Supporthotline für technische Fragen und Probleme
E-Mail: mvp-support@bafin.de
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Bei fachlichen und inhaltlichen Fragen zum Fragebogen zur Datenerhebung wenden Sie sich bitte an:
E-Mail: anmeldung-mvp-zkg@bafin.de
Die Abfrage zur Datenerhebung nach Art. 27 der Zahlungskontenrichtlinie erfolgt grundsätzlich alle zwei Jahre. Die nächste Abfrage wird in 2026 für die Jahre 2024 und 2025 erfolgen.
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Fachliche und inhaltliche Fragen zum Fragebogen zur Datenerhebung
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