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Erscheinung:12.12.2024, Stand:geändert am 14.01.2025 | Thema Maßnahmen NAKIKI SE: BaFin droht Zwangsgelder an

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber der NAKIKI SE am 5. Dezember 2024 angeordnet, die Finanzberichterstattungspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zu erfüllen. Für den Fall, dass das Unternehmen dieser Anordnung nicht nachkommt, hat die BaFin Zwangsgelder in Höhe von 45.000 Euro angedroht.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (14.01.2025):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten

Unternehmen, wie die NAKIKI SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres Jahresfinanzinformationen erstellen. Diese müssen spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Das WpHG verpflichtet die Unternehmen zudem, einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Jeweils vor der Veröffentlichung müssen die Unternehmen die Öffentlichkeit und die BaFin mit einer Hinweisbekanntmachung darüber informieren, ab wann und auf welcher Website sie die Informationen offenlegen.

Die NAKIKI SE hat gegen diese Pflichten verstoßen, denn sie hat keinen Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht.

Auch die Bekanntmachung der BaFin ist gesetzlich geregelt. Sie basiert auf § 124 WpHG.

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