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Erscheinung:12.12.2024, Stand:geändert am 14.01.2025 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung zur NAKIKI SE

Die BaFin hat am 5. Dezember 2024 gegenüber der NAKIKI SE die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 45.000 Euro angedroht.

Die NAKIKI SE hat gegen die Pflichten aus § 115 Absatz 1 Sätze 1 und 4 WpHG in Bezug auf den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Aktualisierung (14.01.2025):

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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