Erscheinung:21.11.2024, Stand:geändert am 27.11.2024 | Thema Maßnahmen PEARL GOLD AG: BaFin setzt Geldbußen fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 7. November 2024 Geldbußen in Höhe von 300.000 Euro gegen die PEARL GOLD AG festgesetzt. Grund war, dass das Unternehmen gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen hatte. Die PEARL GOLD AG hatte nicht rechtzeitig bekanntgegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war. Sie hatte zudem den Halbjahresfinanzbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Zum Hintergrund: Finanzberichterstattungspflichten
Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.
Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte müssen bestimmte gesetzlich vorgesehene Mindestbestandteile enthalten. Fehlt auch nur eines dieser Mindestbestandteile, bewertet die BaFin dies als eine Nichtveröffentlichung des Berichts.
Unternehmen wie die PEARL GOLD AG, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte und Halbjahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung).
Wenn das Unternehmen Finanzberichte und Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.