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Erscheinung:21.11.2024, Stand:geändert am 27.11.2024 | Thema Maßnahmen Bekanntmachung

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 7. November 2024 Geldbußen in Höhe von 300.000 Euro gegen die PEARL GOLD AG festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 und § 115 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde.

Die PEARL GOLD AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Rumpfgeschäftsjahr 2022 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Die PEARL GOLD AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2022 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Aktualisierung (27.11.2024):

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

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