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Erscheinung:03.04.2025 | Thema Maßnahmen Geldwäscheprävention: BaFin setzt Geldbuße gegen Nexi Germany GmbH fest

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Nexi Germany GmbH ein Bußgeld in Höhe von 30.000 Euro festgesetzt. Grund für das Bußgeld waren Mängel in der Geldwäscheprävention, welche zu einem Verstoß gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) führten.

Bei der Nexi Germany GmbH war während des Jahres 2023 bis Mai 2024 die Funktionsfähigkeit der EDV-Monitoring-Maßnahmen nur eingeschränkt gewährleistet. Dadurch war nicht sichergestellt, dass im Hinblick auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung auffällige Transaktionen zeitnah überprüft wurden.

Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

§ 27 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 Hs. 1 ZAG regelt die organisatorischen Pflichten von Instituten, über angemessene Maßnahmen zu verfügen, die die Einhaltung der Anforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) gewährleisten. Dies schließt auch EDV-Systeme mit ein. Hauptzweck dieser EDV-Systeme ist es, zweifelhafte oder ungewöhnliche Transaktionen, bei denen Anhaltspunkte für Geldwäsche bzw. Terrorismusfinanzierung bestehen, zu identifizieren. In einem weiteren Schritt sind diese von den EDV-Systemen generierten Treffer vom Institut gezielt daraufhin zu überprüfen, ob hinsichtlich der jeweiligen Transaktionen weitere Sachverhaltsaufklärung, die Abgabe einer Verdachtsmeldung gemäß § 43 Absatz 1 GwG oder die Erstattung einer Strafanzeige erforderlich ist.

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